Schluss mit dem Blankoscheck: WEG-Beschlüsse nur mit klarer Kostenobergrenze gültig!
- Peter Geiger
- 30. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

Die Frage, wie transparent und kalkulierbar die finanziellen Entscheidungen in Wohnungseigentümergemeinschaften getroffen werden, sorgt immer wieder für rechtliche Auseinandersetzungen. Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München bringt nun Klarheit: Eigentümerbeschlüsse zu baulichen Maßnahmen oder Instandhaltungen sind nur dann wirksam, wenn sie einen verbindlichen Kostenrahmen festlegen. Damit stärkt das Gericht die Rechte der Eigentümer und setzt einen wichtigen Meilenstein für Transparenz und Nachvollziehbarkeit in der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum.
Das Urteil vom 13.03.2025 (Az. 1294 C 22650/24 WEG) im Überblick:Bei einer Versammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft am 29. Juli 2024 wurde beschlossen, den gemeinschaftlichen Hof neu zu gestalten. Zum Plan gehörte, bestimmte Pflanzen sowie einen Zaun zu entfernen und gemäß einer beiliegenden Pflanzskizze neu zu bepflanzen. Die Hausverwaltung erhielt den Auftrag, Angebote von Fachfirmen einzuholen, jedoch wurde im Beschluss keine genaue Kostenschätzung oder eine Höchstgrenze für die Ausgaben angegeben.
Das Amtsgericht München stellt klar, dass Wohnungseigentümer-Beschlüsse über Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen zwingend eine Kostenobergrenze enthalten müssen – andernfalls sind sie anfechtbar und entsprechen nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Auch sogenannte Grundlagenbeschlüsse müssen einen Finanzrahmen enthalten, unabhängig davon, wann konkret beauftragt wird. Für WEG-Mitglieder bedeutet das: Keine Blankoschecks mehr, sondern Schutz vor finanzieller Überforderung und mehr Transparenz![4][1][2]
Wichtige Leitsätze des Gerichts:
Die Nennung eines Kostenrahmens oder einer Kostenobergrenze bei Beschlüssen ist wesentliche Grundlage für die Ermessensausübung der Wohnungseigentümer und entspricht dem Wirtschaftlichkeitsgebot.
Fehlt der Kostenrahmen, widerspricht der Beschluss dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung und ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz anfechtbar.
Das Erfordernis gilt auch für sogenannte Grundlagenbeschlüsse, da die finanzielle Leistungsfähigkeit der Eigentümer schon zu diesem Zeitpunkt eingeschätzt werden muss.
Fazit für die Praxis:Eigentümer sollten vor Abstimmungen auf einen klar definierten Kostenrahmen bestehen. Beschlüsse ohne diese Vorgabe können erfolgreich angefochten werden. Das aktuelle Urteil setzt einen neuen Standard für Klarheit und Eigenverantwortung in der WEG-Verwaltung.
Formulierungsbeispiel für die Praxis: „… Der Beschluss steht unter der Bedingung, dass die bauliche Maßnahme nicht mehr als xxx EUR kostet.“